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Peugeot Assistance

PEUGEOT ASSISTANCE

LEISTUNGEN

PEUGEOT ASSISTANCE bietet eine kostenlose Hilfeleistung im Falle einer Fahruntüchtigkeit Ihres Fahrzeugs aufgrund einer Panne, die durch die Garantie von PEUGEOT oder den von Ihnen erworbenen PEUGEOT Servicevertrag (Anschlussgarantie) abgedeckt ist und der zum Zeitpunkt der Panne gültig oder abgeschlossen ist. Bei Fahrzeugen oder Schäden, die von der vertraglichen Garantie nicht abgedeckt sind, kann PEUGEOT ASSISTANCE Ihnen auf Wunsch Unterstützung zu Ihren Lasten in Form eines Pannenhilfe-Services bieten.

 

KONTAKTDie angegebenen Kontakte sind ausschliesslich Fahrzeugen vorbehalten, welche durch die Marke PEUGEOT ins jeweilige Land, in diesem Fall der Schweiz, importiert wurden. Fahrzeuge welche nicht von PEUGEOT importiert wurden (Direktimport), wenden sich bitte an die jeweilige Landesvertretung des Ursprungslandes.

PEUGEOT ASSISTANCE IN DER SCHWEIZ

0800 55 50 05

(GRATIS INNERHALB DER SCHWEIZ)

 

PEUGEOT ASSISTANCE IM AUSLAND

+41 44 746 23 95

(ZUM ÜBLICHEN ORTSTARIF)

 

MOBILITÄT

Die Vertragswerkstatt von PEUGEOT sorgt kostenlos mit einem alternativen Transportmittel für Ihre Weiterreise, wenn Ihr Fahrzeug aufgrund einer von der vertraglichen Garantie von PEUGEOT oder eines PEUGEOT Servicevertrags abgedeckten Panne fahruntüchtig ist - oder kümmert sich alternativ auf Ihre Kosten um Ihre Weiter- oder Heimreise. Wird ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt, so entspricht dies der gleichen oder der darunterliegenden Kategorie, je nach örtlicher Verfügbarkeit, für die Dauer der Reparatur und ohne Sonderausstattung. Sie müssen das Ersatzfahrzeug an den Standort zurückbringen, an dem Sie es abgeholt haben.

 

Wenn der Vorfall nicht am selben Tag gelöst werden kann, stehen Ihnen folgende Dienstleistungen zur Verfügung:

  • Ein Ersatzfahrzeug zu den oben genannten Bedingungen für maximal vier Tage, oder
  • Unterbringung vor Ort in einem 3 Sterne-Hotel, einschliesslich Frühstück, für maximal vier Nächte, sofern sich der Pannenfall von mehr als 100 km von Ihrem Wohnort ereignet, oder
  • Heimreise mit der Bahn in der 1. Klasse oder dem Flugzeug in der Economy Class, einschliesslich sämtlicher Reisekosten, die für die Fortbewegung zwischen der Vertragswerkstatt und dem Bahnhof bzw. Flughafen angefallen sind.

 

Inbegriffen sind der Fahrer sowie alle weiteren Insassen, bis zu der maximalen zulässigen Anzahl an Sitzplätzen, wie sie im oben erwähnten Fahrzeugschein angegeben ist. Zusätzliche Kostenübernahme einer Einfachfahrkarte für eine Person mit der Bahn oder mit dem Flugzeug, um das reparierte Fahrzeug wieder in Empfang zu nehmen.